! Verkauf nur an Firmen, Vereine und Organisationen, nicht an Privatpersonen !

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Heckendorf GmbH
 
 
Ziff. 1 Allgemeines
Für die Lieferung unserer Erzeugnisse sind aus­schließlich die nachstehenden All­gemei­nen Verkaufs- und Lie­ferbedin­gun­gen maßgebend, sofern nicht eine von uns schrift­lich verfasste oder bestä­tig­te ande­re Verein­ba­rung getrof­fen wor­den ist. Diese Bedin­gun­gen gelten für unseren ge­samten Ge­schäftsverkehr. Den All­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen der Firma Heckedorf GmbH wider­spre­chen­de All­ge­meine Ge­schäftsbe­din­gungen wer­den nicht aner­kannt. Ihrer Geltung wird aus­drück­lich wider­spro­chen. Schwei­gen unserer­seits auf die Über­sen­dung von All­gemei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Käu­fers gilt nicht als Zu­stim­mung zur Ein­bezie­hung der All­ge­meinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Käufers. Unsere Ver­kaufs- und Liefer­be­din­gungen in ihrer jeweils gelten­den Fas­sung wer­den, soweit diese ein­mal wirk­sam verein­bart wur­den, ­bei lau­fen­den Ge­schäftsbeziehungen auch Be­standteil aller zukünf­ti­gen Ver­träge, ohne dass es im Einzel­fall noch eines aus­drück­lichen Hin­weises bedarf, auch wenn diese Bedingungen auf einzelne Geschäfte ausnahmsweise ganz oder Teilweise unanwendbar sein sollten, weil für diese Geschäfte abwei­chen­de Ver­ein­barungen getrof­fen wur­den. Auch für Geschäfte und Verkäufe in das Ausland gelten diese Geschäfts­bedin­gun­gen.
 
 
Ziff. 2 Angebote, Preise
Unsere Angebote sind freibleibend. An mündliche Ab­spra­chen sind wir erst nach weiterer schrift­li­cher Bestä­ti­gung gebun­den. Er­klärungen unserer Mitarbei­ter, Rei­senden oder Handels­ver­treter bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit unse­rer schrift­li­chen Bestäti­gung.
Sofern nichts anderes schrift­lich vereinbart wird, sind unsere am Tag der Bestellung gelten­den Preise allein maß­geb­lich. Die Gültigkeit der Preise erlischt mit der Herausgabe der neuen Preise. ­Al­le unsere Preise sind Net­to­preise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
 
 
Ziff. 3 Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich alle Lieferungen insbesondere bei Erstkunden gegen Vorkasse. Dabei gewähren wir einen Nachlass von 2%. Allerdings sind Fracht- und Klischeekosten nicht skontierbar. Bei Stammkunden ist nach Absprache und Prüfung durch uns die Belieferung auf Rechnung möglich. Rechnungen sind dabei zahlbar binnen 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. 
Schecks wer­den, wenn über­haupt, nur erfül­lungs­halber und vor­be­halt­lich der Diskon­tie­rungs­mög­lich­keit ent­gegen­ge­nom­men. Alle anfal­lenden Spe­sen sind von dem Käu­fer zu tragen. Wir be­halten uns vor, Schecks je­derzeit zu­rück­zuge­ben. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Ver­zug, sind wir berechtigt, ohne be­son­deren Nach­weis Ver­zugs­zinsen von 12,5 % p.a. zu beanspru­chen und für jede Mah­nung Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR zu berechnen. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB bleibt hiervon unberührt. Die Gel­tend­ma­chung eines höhe­ren Ver­zugs­scha­dens im Ein­zelfall bleibt vor­behalten. Falls der Käufer seine Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht erfüllt oder einen Scheck zu Pro­test gehen lässt oder falls son­stige Um­stände bekannt wer­den, die die Erfüllung der Ver­bind­lich­keit des Käufers uns gegen­über ge­fähr­det er­schei­nen lassen, werden ohne Rück­sicht auf vor­her getrof­fe­ne Zah­lungsverein­barungen alle unsere Forde­run­gen auf­grund erfolgter Liefe­rungen sofort fällig. Noch aus­ste­hen­de Liefe­run­gen unserer­seits an den Käufer können dann von einer Vorkassezahlung abhängig gemacht oder von uns per Nachname vorgenommen werden. Sind Teilzah­lungen verein­bart, ist der jewei­li­ge Restbe­trag sofort fällig, wenn sich der Eingang einer Ratenzahlung abredewidrig um mehr als 10 Tage verzögert. Zah­lungen an Dritte, insbeson­de­re an Han­dels­ver­treter oder -reisen­de, wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, diese Personen sind aus­drück­lich inkassobe­voll­mächtigt.
 
 
Ziff. 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit von uns unbestrittenen oder rechts­kräftig festge­stellten Forde­rungen des Käufers zuläs­sig. Das Zu­rück­be­hal­tungs­recht wegen anderer nicht aus demsel­ben Vertrags­verhältnis stammender An­sprü­che des Käufers ge­gen uns ist aus­geschlos­sen.
 
 
Ziff. 5 Lieferzeiten, Lieferkosten, Teillieferung, Liefermengen
Die Angabe von Lieferfristen ist frei­bleibend, es sei denn, dass eine aus­drück­liche Ver­ein­ba­rung über einen Fix­ter­min schrift­lich ge­troffen wurde. Ferner stehen unsere Lie­fer­fri­sten unter den Vor­behalten der Selbst­belie­ferung, der Liefer­mög­lichkeit und von Zwi­schen­ver­käu­fen. ­Die Lie­fer­frist be­ginnt mit dem Tag der Bestel­lungs­annah­me durch uns, jedoch nicht vor völliger Klar­stellung aller Aus­füh­rungs­ein­zel­heiten. Die Liefer­frist ist mit der recht­zeitigen Meldung der Ver­sand­bereit­schaft eingehal­ten, wenn uns die Ab­sen­dung ohne eigenes Ver­schul­den unmöglich ist. Als Liefertag gilt der Tag der Versen­dung, bei ver­ein­barter Ab­ho­lung der Tag der Ab­sen­dung der Meldung der Versandbereit­schaft. Über­schrei­ten wir bei einer be­stell­ten Wa­re ei­nen unver­bindli­chen Lie­fer­ter­min oder eine unver­bindli­che Liefer­zeit um mehr als 10 Tage, so hat der Käu­fer das Recht, uns schrift­lich eine ange­mes­sene Nach­frist für die Liefe­rung zu set­zen. Mit dieser Mah­nung wer­den wir in Verzug gesetzt.
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeits­kämpfe bei uns oder unse­ren Liefe­ranten und ver­gleich­bare, un­vor­herseh­ba­re Hinder­nisse, auf deren Entste­hung oder Beseitigung wir keinen Einfluss haben, ver­längern die ver­ein­barten Liefer­fristen um die Dauer des Hin­der­nisses, läng­stens jedoch um zwei Wo­chen. Hat in diesem Fall die ver­spätete Liefe­rung für den Käufer kein Inter­esse, so ist er nach Ablauf einer von ihm schrift­lich und unter Ableh­nungs­androhung zu set­zenden Nach­frist von 14 Tagen berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zutre­ten. Scha­dens­ersatz­ansprü­che wegen Nicht­erfül­lung oder verspäte­ter Lieferung sind ausge­schlossen, sofern unse­rerseits oder auf Seiten unserer Erfül­lungs­gehilfen kein Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit vorliegt. Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beför­derungs­mittel und auf Rech­nung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt.
Bei Bestellungen über 80,00 EUR erfolgt die Lieferung frei Haus, wenn die Lieferanschrift in Deutschland liegt. Bei Kleinbeträgen unter 80,00 EUR stellen wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5,80 EUR in Rechnung. Kosten durch eine gewünschte beschleunigte Versandart gehen zu Lasten des Käufers. Bei Sendung in das europäische Ausland berechnen wir Versandkostenpauschalen, die Sie unter hier einsehen können. Bei gewichtsmäßig darüberhinausgehenden Lieferungen werden die tatsächlich Porto bzw. Frachtkosten berechnet.
Die Firma Heckendorf GmbH ist zu Teillieferun­gen berechtigt. Der Käufer ist zur Ab­nah­me von Teillie­ferun­gen verpflich­tet. Kom­men wir mit den Lieferun­gen der noch aus­ste­hen­den Teile in Verzug und ist eine vom Käufer schriftlich zu setzende Nach­frist von zwei Wo­chen fruchtlos ver­strichen, kann der Käufer vom gesam­ten Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die fehlen­den Teile nicht ander­weitig zu be­schaf­fen und die geliefer­ten Teile allein für den Käu­fer nicht von Interesse sind.
 
 
Ziff. 6 Versand
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch ein üblicherweise geeignetes Beför­derungs­mittel und auf Rech­nung des Käufers zuzüglich der Verpackungs- und Versicherungskosten, es sei denn, dass sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste etwas anderes ergibt. Dabei werden Transportversicherungen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen.
Die Liefe­run­gen erfol­gen - auch wenn wir die Frachtkosten tragen - stets auf Ge­fahr des Käu­fers, es sei denn, dass wir den Trans­port mit eige­nen Fahr­zeu­gen und eige­nem Perso­nal durch­führen und die Schäden nicht von Dritten ver­ur­sacht wer­den. Die Ge­fahr geht mit der Über­gabe der Ware an die Post, den Paket­dienst, den Spedi­teur oder den Fracht­füh­rer, späte­stens aber mit dem Ver­lassen des Werks oder Lagers auf den Käufer über. Dies gilt ins­beson­dere auch für Ver­käufe, bei denen CIF, CFR, FAC, FAS oder FOB verein­bart wurde. Für Lieferungen ins Ausland gelten die gesondert angegebenen Versandkonditionen.
 
 
Ziff. 7 Gewährleistung, Rückgaberecht
Der Käufer hat die Ware unver­züg­lich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort auf ein­wand­freie Be­schaf­fen­heit, Voll­stän­digkeit und Ver­trags­mäßig­keit zu unter­su­chen. Der § 377 HGB findet inso­weit An­wen­dung. Mängel sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, deren Ursache bereits im Moment des Gefahrübergangs gegeben waren, sind wir berechtigt nach unserer Wahl, die betroffenen Teile oder Leistungen oder das Gesamtstück unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Uns ist Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache an den Käufer, es sei denn, es wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. Entsprechendes gilt für Rücktritt und Minderung. Dies gilt nicht in den Fällen gemäß §§ 479 Abs. 1, 438, Abs. 1 Nr. 2 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Rückgriffsansprüche des Käufers gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer seinem Abnehmer nicht über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Rechte gewährt. Unberührt bleiben die Vorschriften über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen.
Nur im Falle einer unzweifelhaft berechtigten Mangelrüge ist der Käufer berechtigt, Zahlungen in einem angemessenen Verhältnis zum aufgetretenen Sachmangel – max. jedoch den dreifachen Wert – zurückzubehalten. Dies gilt nicht, soweit die Mangelansprüche verjährt sind.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei üblichem Verschleiß, bei Schäden die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel, oder durch besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter schließen unsere Gewährleistungshaftung aus.
Mit dem Käufer vereinbaren wir bezüglich unserer Waren ausschließlich jene Beschaffenheitsmerkmale als vorhanden, die sich aus den diesbezüglichen Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern ergeben. Soweit unsere Angaben in unseren Gebrauchsanweisungen und technischen Datenblättern zu einem wesentlichen Beschaffenheitsmerkmal unserer Waren unvollständig sind oder ganz fehlen, sind ergänzend die für unsere Waren gülti­gen DIN- bzw. EG – Vorschriften, der Stand der Technik oder die gel­ten­de Übung im Han­delsver­kehr (in dieser Reihenfolge) maßgebend. Dort und in unseren Gebrauchsanweisungen, technischen Datenblättern und Beipackzetteln nicht aufgeführte Beschaffenheitsmerkmale werden von uns in keinem Fall stillschweigend (konkludent) mit dem Käufer als vorhanden vereinbart. § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB bleibt unberührt.
Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder bei Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, oder der Freiheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers geht damit nicht einher. Im Übrigen sind auch sonstige weitergehende Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels ausgeschlossen.
Die Haftung in Fällen grob fahr­lässiger Ver­let­zun­g ver­traglicher Neben­pflichten durch ein­fache Erfül­lungs­gehil­fen ist der Höhe nach auf das vor­her­seh­ba­re Maß eines Schadens begrenzt.
In sonstigen Fällen (z.B. versehentliche Falschbestellung oder sonstige Motivirrtümer des Käufers) kann der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung den Vertrag stornieren oder von ihm zurücktreten. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt besteht nicht. Im Falle unserer Zustimmung ist die Ware dann mit unserer Artikel-Nummer zu versehen und frachtfrei und originalverpackt an uns (Firma Heckendorf GmbH, Jeggener Str. 1a 49143 Bissendorf) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt in diesen Fällen stets auf Gefahr des Käufers. Für Rücknahme berechnen wir eine Bearbeitungspauschale bis zu 50 % des Auftragswertes, mindestens jedoch 35,00 EUR, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Haben wir in diesen Fällen für Sonderanfertigungen bereits Material eingekauft, ist dieses in jedem Fall zusätzlich zu Selbstkosten vom Käufer zu übernehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 
 
 
Ziff. 8 Pauschalierter Schadensersatz
Verweigert der Käufer ausdrücklich oder konklu­dent ­oh­ne recht­ferti­genden Grund die Erfül­lung des Ver­tra­ges, insbeson­dere die Abnahme des Ver­trags­gegenstandes, sind wir nach noch­ma­li­ger schrift­li­cher Auf­forde­rung unter Ab­leh­nungsan­drohung mit einer Frist von 10 Tagen be­rechtigt, an Stelle der Ver­trags­erfül­lung eine Scha­den­s­ersatz­pauschale in Höhe von 25 % der Auf­trags­summe zu verlangen. Die Geltendma­chung eines dar­überhin­ausge­henden Schadens bleibt vorbehalten.
 
 
Ziff. 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller der Firma Heckendorf GmbH zustehen­den An­sprüche gegen den Käufer aus der Geschäftsverbin­dung unser Eigen­tum. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungs­gemäßen Ge­schäftsverkehr zu übli­chen Be­din­gun­gen zu ver­äußern und darüber zu ver­fügen. Zur Siche­rung unserer Ansprü­che tritt er jedoch bereits heute alle Forde­rungen, die ihm aus dem Weiter­ver­kauf gegen seine Ab­nehmer er­wach­sen, in Höhe des Rech­nungsbetrages incl. der ge­setzli­chen MWSt. an uns ab und zwar un­abhän­gig davon, ob die Ware ohne oder nach Ver­arbei­tung weiter­ver­kauft wurde. Bei Ver­arbei­tung oder Ver­bin­dung unse­rer Ware mit anderen Waren steht uns, ohne uns zu ver­pflich­ten, der Mit­eigen­tumsvorbehalt an der neuen Sache in dem Ver­hält­nis zu, in dem der Rech­nungs­betrag unserer Ware zu der Summe der Rechnungs­werte der übri­gen ver­wende­ten Ware steht. Der Wert der Vor­behalts­ware im Sinne dieser Bedin­gung ist unser Faktu­ren­wert. Wird der Käufer Allein­eigen­tü­mer der neu­en Sache, gilt hiermit als vereinbart, dass ein Mit­eigen­tum im vorge­nannten Verhältnis einge­räumt wird. Auf Verlangen des Käufers sind wir bereit und ver­pflich­tet, Sicher­heiten nach unserer Wahl frei­zuge­ben, wenn und soweit der Wert der Si­cher­heiten den Wert unserer For­derun­gen aus der laufenden Geschäfts­be­zie­hung um 20% übersteigt. Zur Ein­ziehung der Forderungen gegen seine Ab­neh­mer bleibt der Käu­fer berech­tigt, solan­ge der Käu­fer seinen Zah­lungs­verpflich­tun­gen uns ge­genüber ord­nungs­gemäß und pünkt­lich nach­kommt. Unsere Befug­nis, die Forde­rung selbst einzu­ziehen, bleibt hiervon unbe­rührt. Wir ver­pflich­ten uns je­doch, die For­derun­gen nicht einzuzie­hen, solange der Käu­fer seinen Zahlungs­ver­pflich­tun­gen aus den verein­nahm­ten Erlösen nach­kommt, nicht in Zah­lungs­ver­zug ist und ins­besonde­re kein Antrag auf Eröff­nung eines Kon­kurs- oder Ver­gleichs­ver­fahrens über das Ver­mögen des Käufers vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Käufer ver­pflich­tet, uns über die Ver­käufe der Vor­be­halts­ware Rech­nung zu legen, uns die Dritt­schuld­ner zu benennen und uns alle zur Ein­ziehung not­wendi­gen Infor­ma­tio­nen zu erteilen. Dritt­schuld­nern hat er die Ab­tretung unauf­gefor­dert anzu­zei­gen und sie zur Zahlung nur noch an uns auf­zu­for­dern.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, ins­besondere bei Zahlungsverzug, sind wir berech­tigt, die Vor­be­halts­ware auf Kosten des Käu­fers sicher­zustellen und bis zur rest­losen Til­gung aller Ver­bindlich­keiten des Käu­fers zu verwahren oder ver­wahren zu lassen. ­Dar­in liegt kein Rück­tritt vom Ver­trag, es sei denn, dieser wird aus­drück­lich er­klärt. Für Schäden im Rahmen dieser Verwahrung­ haften wir nur, wenn diese auf vor­sätzli­chem oder grob fahr­lässi­gem Verschul­den unsererseits oder unserer Er­fül­lungs­gehil­fen beru­hen. In der Pfän­dung der Vor­be­halts­ware durch uns liegt stets ein Rück­tritt. Nach Sicherstellung der Kaufsache sind wir berechtigt, die sicher­gestellte Ware best­mög­lich und freihän­dig und unter Anrech­nung auf den Kaufpreis zu veräu­ßern, wenn der Käufer die gesamten Zahlungs­rückstände nach noch­ma­liger schriftli­cher Auf­forderung nicht bin­nen zwei­er Wo­chen voll­ständig aus­gleicht.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgsam und pfleglich zu behandeln und sie gegen Was­ser, Feuer, Einbruch, Diebstahl und sonstige gewöhnliche Risiken zu versichern. Alle An­sprüche gegen den oder die Ver­siche­rer bzw. gegen dritte Schä­diger werden erfül­lungshalber an uns abgetre­ten.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in das Vorbehaltsgut oder in die zur Siche­rung abge­trete­nen Forde­run­gen gegen Dritt­kunden hat der Käufer uns unverzüg­lich unter Über­lassung aller für eine Inter­vention durch uns not­wendigen Informa­tio­nen und Papiere zu unter­rich­ten. Die Ko­sten der Inter­vention hat der Käu­fer zu tra­gen. Ferner hat der Käufer Beschä­digungen und Ver­lust der Vorbehalts­ware sowie jede Än­de­rung sei­nes Fir­men- oder Wohn­sit­zes uns anzuzei­gen.
Die Firma Heckendorf GmbH nimmt die vorste­henden Abtre­tungen an.
 
 
Ziff.10 Produkthaftung
Besteht zwischen uns und dem Käufer eine gesamtschuldnerische Haftung für die Folgen eines Pro­dukt­fehlers im Sinne des Produkthaftungs­gesetzes vom 15.12.89 in seiner jeweils gültigen Fas­sung, sind die Gesamt­schuld­ner­aus­gleichsan­sprüche des Käufers gegen uns aus­ge­schlos­sen. Wir können vom Käu­fer im Falle einer ge­samt­schuld­ne­ri­schen Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­gesetz Aus­gleich in dem Um­fang ver­langen, in dem wir die gegen den Käufer und uns oder uns allein erho­be­nen An­sprüche des aufgrund des Produkt­feh­lers nach dem Produkthaf­tungs­gesetz Berech­tigten be­friedigen. Der Ausschluss von Gesamt­schuld­ner­aus­gleichs­ansprü­chen des Käu­fers oder seine volle Erstat­tungs­pflicht bei Gesamt­schuld­nerhaft tritt nicht ein, wenn unser Verschulden oder das unserer Erfül­lungs­gehil­fen an dem Pro­dukt­fehler auf Vor­satz oder grober Fahr­lässigkeit be­ruht.
 
 
Ziff. 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Datenschutz
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Käu­fer ist Bissendorf. Ge­richts­stand ist, sofern der Käu­fer Kaufmann, eine juristische Person des öf­fent­lichen Rechts oder öffentli­ches Sonder­vermögen ist, Osnabrück und zwar auch für Klagen im Scheckprozess. Dies gilt auch bei Ver­trägen mit aus­ländi­schen Vertrags­partnern. Für das Ver­trags­ver­hält­nis ist ausschließlich deut­sches Recht maßgeblich. Die Anwend­barkeit inter­natio­naler Gesetze, z.B. das UN-Kaufrecht, ist ausge­schlos­sen.
Wir weisen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz darauf hin, dass wir die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer ergebenden Daten in unserer EDV speichern und nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen. Dritten werden die Daten nicht zugänglich gemacht.
                                                                                                                                                                       September 2014
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